Katholische Kirchengemeinde St. Paulus Dorsten-Hervest

Der Kirchenvorstand

Aufgaben des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in einer katholischen Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. Grundlage für seine Arbeit ist das „Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens“ vom 24. Juli 1924. Dieses Gesetz gilt weiterhin mit wenigen Änderungen auch heute noch. Der Kirchenvorstand besteht aus dem örtlichen Pfarrer als dem Vorsitzenden sowie einer je nach Größe der Gemeinde unterschiedlichen Zahl von gewählten Kirchenvorstehern. Zudem können noch weitere Geistliche der Pfarrei dem Gremium angehören. Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde: Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime, Grundstücke und gegebenenfalls Stiftungen. Er hat ein Vermögensverzeichnis zu führen, den Haushaltsplan aufzustellen, die Kasse zu prüfen und die Jahresrechnung entgegenzunehmen. Die Kirchenvorstände werden in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Gemeindemitglieder gewählt. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 21 Jahre alt ist (passives Wahlrecht). Die Kirchenvorsteher werden für jeweils sechs Jahre gewählt. Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, scheidet im Turnus von drei Jahren jeweils die Hälfte der Gewählten aus, wobei eine Wiederwahl möglich ist.

Mitglieder des Kirchenvorstands

Theodor Aldenhoff
Landwirt
Carsten Bewer
Kaufmann

51 Jahre

Dirk Börger
Lehrer/Schulleiter

51 Jahre

Sandra Deckers
Grundschullehrerin

50 Jahre

Annette Diepenbruck
Rechtsanwaltsfachangestellte

60 Jahre

Klaus-Dieter Grütering
Dipl.Ing

69 Jahre

Michael Grütering
RA u. Hauptgeschäftsführer d. AGV

64 Jahre

Rita Hövelmann
Geschäftsführerin Kath. Familienbildung im Bistum Essen

63 Jahre

Manfred Klümper
Richter

65 Jahre

Johannes-Josef May
Landwirtschaftsmeister

69 Jahre