Katholische Kirchengemeinde St. Paulus Dorsten-Hervest

Kinder, KiTas

Unsere KiTas brauchen Ihre Unterstützung für das Erzählzelt!

Und die Vereinte Volksbank eG hilft kräftig mit! 

wir sammeln Spenden für unser Erzählzelt – ein ganz besonderes Projekt für unsere  Kinder! Das Tolle daran: Die Vereinte Volksbank eG legt auf jede 5€-Spende noch  einmal 10€ obendrauf! So können wir gemeinsam mit Ihrer Hilfe Großes erreichen. 

Wichtig zu wissen: So funktioniert es optimal! 

Spenden Sie am besten genau 5 €. 

Warum? Die Vereinte Volksbank eG gibt r jede 5 € genau 10 € dazu – auch wenn Sie 
10 €, 15 € oder 20 € spenden, bleibt der Zuschuss bei einmalig 10 €. 

Unser Tipp: Spenden Sie lieber mehrmals 5 €, statt einmal 20 €, um den Zuschuss  von 10 € durch die Vereinte Volksbank eG mehrfach zu erhalten

Verwenden Sie möglichst bei jeder 5 €-Spende eine andere E-Mail-Adresse.  Warum? Die Vereinte Volksbank eG könnte sonst erkennen, dass es sich um gestückelte Spenden handelt und möglicherweise nur einmalig 10 € dazugeben. 

Beispiel: 

  • 1x 5 € = +10 € von der Volksbank
  • 1x 20 € = +10 € von der Volksbank
  • 4x 5 € (jeweils mit anderer E-Mail-Adresse) = +40 € von der Volksbank

Wenn Sie also bereit sind, 5 € oder mehr zu spenden, freuen wir uns riesig über  Ihre Unterstützung! 

Bitte machen Sie das Beste aus Ihrer Spende und helfen Sie mit, die maximale  Förderung zu sichern! 

Jeder Beitrag zählt – und mit Ihrer Hilfe wird unser Erzählzelt Realität!     

       Erzählzelt für die KiTas St. Josef, St. Marien und St. Paulus

Vielen lieben Dank im Namen aller Kinder und Teams der KiTas St. Marien, St. Paulus und des Familienzentrums St. Josef

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Kulturveranstaltung – Klänge der Sehnsucht

Duo Cavinella – Violina Petrychenko & Kateryna Kostiuk

Ein Konzert voller Emotionen, das verschiedene musikalische Welten miteinander verbindet. Beethovens Variationen über ein ukrainisches Lied zeugen von seiner kunstvollen Auseinandersetzung mit einfachen Volksmelodien – schlicht und doch tief bewegend. Die Sonate in C-Dur von Maksym Beresowsky, oft als der „ukrainische Mozart“ bezeichnet, schenkt uns Leichtigkeit und  jugendliche Klarheit, durchdrungen von einem feinen, klassischen Geist. In Myroslav Skoryks farbenreicher Musik entfalten sich die Klangbilder der Ukraine: von der lyrischen Melodie bis zur leidenschaftlichen Karpathsichen Rhapsodie – Musik, die von den Bergen erzählt, von Weite und Sehnsucht. Edward Elgars Salut d´Amour ist ein zarter Gruß der Romantik, während Piazzollas Oblivian mit seinen melancholischen Tangorythmen den Klang der Erinnerung trägt – leise, schwebend, innig. Giya Kanschelis Miniaturen für Violine und Klavier sind stille Reflexionen über das Menschliche – voller Wärme und Wehmut. Den Abschluss bilden Valentin Silvestrovs Fünf Melodien – zeitlose Klangpoesie, die wie flüchtige Gedanken im Raum schweben, zart und unaussprechlich schön. Ein Abend, der Brücken schlägt zwischen Tradition und Moderne, zwischen innerem Empfinden und äußerer Virtuosität- ein Abend, in dem Sehnsucht ihren Klang findet.

Sonntag, 26.10.2025 um 17.00 Uhr

Einlass: 16.00 Uhr

Eintritt 20,00 €

 

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“Spiel&Spaß&Do-it-yourself (DIY)” – Herbstlager

Donnerstag, 16. – Sonntag, 19.10.2025

In der Jugendbildungsstätte Gilwell Sankt Ludger (Selbstversorgerhaus), Annaberg 31, 45721 Haltern am See

Anreise: Donnerstag, 16.10. von 17.00-17.30 Uhr (bitte selbst Fahrgemeinschaften bilden)

Abreise: Sonntag, 19.10 um 12.00 Uhr (vor dem Mittagessen)

Teilnahme: ab 8 Jahren

Teilnehmer-Beitrag: 40€

Bitte mitbringen: Waschzeug, Handtücher, Hausschuhe, regenfeste Kleidung

Anmeldungen sind in unseren drei Pfarrbüros in St. Josef, St. Marien und St. Paulus oder hier als Download möglich.

Anmeldeformulare finden Sie hier:  Herbstlager   

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Feuer und Flamme sein – gemeinsam den Glauben (er)leben – Ein Wochenende für Familien

Freitag, 24.10.2025 – Sonntag, 26.10.2025

Im Haus St. Benedikt in der Benediktinerabtei Gerleve, Gerleve 1, 48727 Billerbeck

Anreise: Freitag, 24.10. um 17.00 Uhr

Abreise: Sonntag, 26.10. um 13.00 Uhr

Für Familien unserer Pfarrgemeinde:

TN-Gebühr: pro Erwachsene: 30€, pro Kind: 20€

Bitte mitbringen: 3-teilige Bettwäsche, Handtücher, Hausschuhe

Anmeldungen sind bis 26.09.25 in unseren drei Pfarrbüros in St. Josef, St. Marien und St. Paulus oder hier als Download möglich.

 

 

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Pfarrgemeinde St. Paulus

Pfarrfest 2025

Auf ein gelungenes Pfarrfest am Sonntag, 14.09 blickt unsere Pfarrgemeinde zurück. Eröffnet wurde der Tag mit der Familienmesse, die von unseren chOHRwürmern (Kinderchor) und CHORIOSO musikalisch gestaltet wurde. Im Anschluss eröffneten verschiedene Formationen der Reece-Studio-Theater- Schule mit drei sehenswerten Tänzen unser Fest. Es folgten im musikalischen Programm weitere Lieder unseres Kinderchores und eine gute Stunde abwechslungsreiche Lieder der Blasmusik St. Marien. Die Kinder konnten derweil verschiedene Spiele an unterschiedlichen Ständen ausprobieren, sich schminken lassen oder die Hüpfburg erklimmen. Eine große Tombola zauberte so manchem Besucher ein zusätzliches Lächeln ins Gesicht, überrascht über die tollen Gewinne. Für das leibliche Wohl sorgten wieder der Grill- und Reibekuchen-Stand, unsere Cafeteria und erstmalig ein Cocktail-Stand. Das überraschend sonnige Wetter rundete den Tag und die tolle Atmosphäre ab.

Vielen Dank an alle Helferinnen und Helfer, die zum Gelingen unseres diesjährigen Pfarrfestes beigetragen haben, und bei den vielen Kuchenbäckerinnen und -bäckern!

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Pfarreirat, Pfarrgemeinde St. Paulus

Bekanntmachung zur Pfarreiratswahl am 08./09.11.2025

Auskunftsrecht bzgl. eigener personenbezogener Daten in der Liste der Wahlberechtigten

  1. Für die am 08./09. November stattfindende Pfarreiratswahl wurde die Liste der Wahlberechtigten festgestellt.
  2. Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie spätestens elf Wochen (bei Allgemeiner Onlinewahl) bzw. sechs Wochen (wenn nur analoge Wahlverfahren durchgeführt werden) vor dem Wahltag für die Dauer einer Woche persönlich Auskunft bzgl. ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
  3. Die Auskunftsfrist beginnt am 22.09.2025 und endet am 29.09.2025.
  4. Bis zum Ende der Auskunftsfrist können von den Wahlberechtigten in Textform oder zur Niederschrift Einsprüche an den Wahlvorstand St. Paulus, Burgsdorffstraße 154, 46284 Dorsten gerichtet werden; sie sind zu begründen. Wird einem Einspruch nicht binnen drei Tagen stattgegeben, können die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Bischöflichen Generalvikariat Domplatz 27, 48143 Münster einlegen. Einspruch und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung.
  5. Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten sind nach Ablauf dieser Frist unzulässig.
  6. Wahlberechtigte Mitglieder der Kirchengemeinde, die im Melderegister mit einem Sperrvermerk eingetragen sind, stehen nicht in der Liste der Wahlberechtigten, sofern die oder der Betroffene nicht schriftlich eigewilligt hat.
  7. Nach § 7 Abs. 6 der Wahlordnung für die Wahl des Pfarreirates im nordrhein-westfälischen Anteil des Bistums Münster ist eine Person, wenn sie nicht in der Liste der Wahlberechtigten verzeichnet ist, gleichwohl zur Stimmabgabe berechtigt, wenn sie ihre Wahlberechtigung am Wahltag in geeigneter Weise nachweist.
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Bekanntmachung für die Wahl zum Kirchenvorstand am 08./09. November 2025

Auskunftsrecht bzgl. eigener personenbezogener Daten in der Liste der Wahlberechtigten

  1. Für die am 08./09. November stattfindende Kirchenvorstandswahl wurde die Liste der Wahlberechtigten vom Kirchenvorstand festgestellt.
  2. Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie spätestens elf Wochen (bei Allgemeiner Onlinewahl) bzw. sechs Wochen (wenn nur analoge Wahlverfahren durchgeführt werden) vor dem Wahltag für die Dauer einer Woche persönlich Auskunft bzgl. ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
  3. Die Auskunftsfrist beginnt am 22.09.2025 und endet am 29.09.2025.
  4. Bis zum Ende der Auskunftsfrist können von den Wahlberechtigten in Textform oder zur Niederschrift Einsprüche an den Wahlvorstand St. Paulus, Burgsdorffstraße 154, 46284 Dorsten gerichtet werden; sie sind zu begründen. Wird einem Einspruch nicht binnen drei Tagen stattgegeben, können die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Bischöflichen Generalvikariat Domplatz 27, 48143 Münster einlegen. Einspruch und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung.
  5. Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten sind nach Ablauf dieser Frist unzulässig.
  6. Wahlberechtigte Mitglieder der Kirchengemeinde, die im Melderegister mit einem Sperrvermerk eingetragen sind, stehen nicht in der Liste der Wahlberechtigten, sofern die oder der Betroffene nicht schriftlich eigewilligt hat.
  7. Nach § 7 Abs. 6 der Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Anteil des Bistums Münster ist eine Person, wenn sie nicht in der Liste der Wahlberechtigten verzeichnet ist, gleichwohl zur Stimmabgabe berechtigt, wenn sie ihre Wahlberechtigung am Wahltag in geeigneter Weise nachweist.
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