Katholische Kirchengemeinde St. Paulus Dorsten-Hervest
Der Pfarreirat
Alle vier Jahre wählen die Katholiken für ihre Gemeinde einen Pfarreirat. Je nach Größe der Pfarrei bestimmen die Gemeindemitglieder bis zu 16 Frauen und Männer in geheimer und unmittelbarer Wahl. Die Wähler kreuzen dabei auf dem Stimmzettel höchstens so viele Namen an, wie Mitglieder zu wählen sind.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (aktives Wahlrecht), und in der Pfarrei wohnen. Überdies ist es möglich, dass Katholiken, die mindestens 16 Jahre alt sind und nicht in der Gemeinde leben, dort aber aktiv sind, auf Antrag in dieser Pfarrei das Wahlrecht erhalten. Alle Wahlberechtigten können sich auch als Kandidaten aufstellen lassen (passives Wahlrecht). Es besteht die Möglichkeit zur Briefwahl.
Die Gewählten müssen zwei Drittel der Mitglieder des Pfarreirates ausmachen. Aufgrund ihres Amtes gehören dem Gremium zudem an der Pfarrer, weitere Seelsorger, ein Mitglied des Kirchenvorstandes sowie bis zu vier vom Pfarrer berufene Personen, die er im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern bestellt.
In Seelsorgeeinheiten gibt es die Möglichkeit, dass jede Teilgemeinde einen eigenen Pfarreirat hat oder dass die Seelsorgeeinheit einen „Rat der Seelsorgeeinheit“ bildet; für dessen Zusammensetzung und Wahl gibt es eigene Bestimmungen, die sich an die Satzung und Wahlordnung für die Pfarreiräte anlehnen.
Mitglieder des Pfarreirates
Im Kamp 22
31 Jahre
Hohefeldstr. 16
69 Jahre
Sadeckistr. 24
54 Jahre
Kleiberstr. 19
48 Jahre
Bochumer Str. 78
35 Jahre
Burgsdorffstr. 152
46 Jahre
Kleiberstr. 19
33 Jahre
Ellerbruchstr.
37 Jahre
Hohefeldstr. 16
59 Jahre
An der Windmühle 2
54 Jahre
Zaunkönigweg 20
67 Jahre