Katholische Kirchengemeinde St. Paulus Dorsten-Hervest

Wahlen zum Pfarreirat am 08./09. November 2025
Der Pfarreirat
Alle vier Jahre wählen die Katholiken für ihre Gemeinde einen Pfarreirat. Je nach Größe der Pfarrei bestimmen die Gemeindemitglieder bis zu 16 Frauen und Männer in geheimer und unmittelbarer Wahl. Die Wähler kreuzen dabei auf dem Stimmzettel höchstens so viele Namen an, wie Mitglieder zu wählen sind.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (aktives Wahlrecht), und in der Pfarrei wohnen. Überdies ist es möglich, dass Katholiken, die mindestens 16 Jahre alt sind und nicht in der Gemeinde leben, dort aber aktiv sind, auf Antrag in dieser Pfarrei das Wahlrecht erhalten. Alle Wahlberechtigten können sich auch als Kandidaten aufstellen lassen (passives Wahlrecht). Es besteht die Möglichkeit zur Briefwahl.
Die Gewählten müssen zwei Drittel der Mitglieder des Pfarreirates ausmachen. Aufgrund ihres Amtes gehören dem Gremium zudem an der Pfarrer, weitere Seelsorger, ein Mitglied des Kirchenvorstandes sowie bis zu vier vom Pfarrer berufene Personen, die er im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern bestellt.
In Seelsorgeeinheiten gibt es die Möglichkeit, dass jede Teilgemeinde einen eigenen Pfarreirat hat oder dass die Seelsorgeeinheit einen „Rat der Seelsorgeeinheit“ bildet; für dessen Zusammensetzung und Wahl gibt es eigene Bestimmungen, die sich an die Satzung und Wahlordnung für die Pfarreiräte anlehnen.
Kandidaten zur Pfarreiratswahl am 08./09. November 2025